Am 28.02.2018 hat die BVV Friedrichshain-Kreuzberg folgende Resolution beschlossen:

 

Am 21. März 2018 soll das Mietshaus Mehringdamm 67 zur Aufhebung der bisher bestehenden Eigentümergemeinschaft für mindestens 5 Millionen Euro durch das Amtsgericht zwangsversteigert werden. Der bereits sehr hohe Einstiegspreis lässt vermuten, dass das Haus für einen hohen Verkaufspreis unter den Hammer kommt. Dies begründet die reale Gefahr, dass der hohe Kaufpreis durch teure Modernisierungen, Aufteilung in Eigentumswohnungen und Mietsteigerungen refinanziert wird. Einmal mehr droht damit preiswerter Wohnraum verloren zu gehen und die bisherigen Mieter*innen aus ihren oft seit Jahrzehnten genutzten Wohnungen verdrängt zu werden. Und gleichzeitig steht dieser Fall exemplarisch für einen Teil der dringend nötigen Reformen, die auf Bundesebene nötig sind, um die Mieter*innen wirksam vor Verdrängung und steigenden Mieten zu schützen: Abschaffung der Modernisierungsumlage in ihrer bisherigen Form, wirksame Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, Verkehrswertberechnung ohne spekulative Elemente, Abschaffung der Ausnahmen der Umwandlungsverordnung. Auch die traditionsreiche Kreuzberger Kneipe „Destille“ im Erdgeschosses des Hauses, die seit über 130 Jahren eine zentrale Institution des Bergmannkiezes ist, sowie die bereits einmal aus der Bergmannstraße verdrängte Espresso Lounge wären möglicherweise betroffen.


Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) erklärt sich daher solidarisch mit den Mieter*innen des Hauses Mehringdamm 67 und unterstützt die Forderung der Hausgemeinschaft, gemeinsam mit allen Akteuren sowie dem Bezirk und Senat nach Lösungen zu suchen, die für alle Seiten tragbar sind. In einem ersten Schritt appellieren wir daher an das antragstellende Unternehmen, welches die Zwangsversteigerung in die Wege geleitet hat, den Antrag zurückzuziehen. Statt einer Zwangsversteigerung sollten Gespräche zwischen den bisherigen Eigentümer*innen und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften unter Beteiligung des Senats und dem Bezirk mit dem Ziel des Ankaufs durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft begonnen werden. Sollten diese Gespräche ergebnislos verlaufen oder der Antragssteller an seinem Antrag auf Zwangsversteigerung festhalten, werden das Bezirksamt und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufgefordert, alle notwendigen Schritte für einen Ankauf im Rahmen des Bieterverfahrens oder im Falle des Verkaufs zu einem spekulativen Preis für den Vorkauf zu ergreifen.


Einer der Anteile an der Erbengemeinschaft besitzt ein Immobilienunternehmen, dass sich nach Eigenangabe auf die Vermittlung von Eigentumswohnungen spezialisiert hat. Bisher sind die Wohnungen des Mehringdamms 67 vermietet und nicht umgewandelt. Basierend auf den bitteren Erfahrungen anderer Mieter*innen in Berlin fürchtet die Hausgemeinschaft nun, durch das Ausreizen der Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete sowie durch anschließende Umwandlung in Eigentumswohnungen mittels bundesgesetzlicher Ausnahmemöglichkeiten vor enormen Verdrängungsdruck zu stehen. Daher erwartet die Bezirksverordnetenversammlung vom Antragssteller, sollte dieser die Versteigerung gewinnen, auf Grund seiner Verantwortung für den Kiez, eine Zusicherung, dass er auf mietpreistreibende Modernisierungen verzichten, keine Umwandlungen in Eigentumswohnungen durchführen und weiterhin den Gewerbetreibenden angemessene Mietkonditionen anbieten wird.

 

Hier gibt es die Resolution zum download als PDF: Resolution_BVV

 

Wir danken den Bezirksverordneten für die politische Unterstützung!