Pressemitteilung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg vom 20.03.2018

Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts im Fall Mehringdamm 67 nach Versteigerung am 21.3.2018 in Planung


Pressemitteilung Nr. 46 vom 20.03.2018

Bezirksstadtrat Florian Schmidt erklärt: „Bereits beim Fall Eisenbahnstraße 2-3/ Muskauerstraße 10 haben wir als Ergebnis einer Versteigerung mit einem höchst spekulativen Kaufpreis umgehen müssen. Das Vorkaufsrecht konnte letztlich trotz überhöhten Preises ausgeübt werden. Rechtlich ist strittig, ob bei Versteigerungen die preislimitierende Ausübung zum Verkehrswert bei spekulativen Kaufpreisen möglich ist. Ein anlässlich des Falls Eisenbahnstraße in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gibt Land und Bezirken nun die Möglichkeit ein Musterklageverfahren bis in die höchste Instanz anzustreben.“

Am 21. März 2018 findet eine Teilungsversteigerung des Grundstücks Mehringdamm 67 statt. Dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg steht nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung zu.

Auch in diesem Fall Mehringdamm 67 wird die Ausübung des Vorkaufsrechtes geprüft werden. Käufer*innen können das Vorkaufsrecht gem. § 27 Abs. 1 BauGB abwenden, wenn sie sich verpflichten, auf

- die Begründung von Wohn- oder Teileigentum,
- den An- bzw. Einbau eines Aufzugs,
- den (Teil-) Abriss und
- energetische Sanierungsmaßnahmen (wenn nicht gesetzlich erforderlich)
zu verzichten. Die Verpflichtungen gelten, solange die Erhaltungsverordnung „Bergmannstraße-Nord“ in Kraft ist, längstens jedoch für 20 Jahre. Dies sollten Bieter*innen bei der Auktion berücksichtigen.

Bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes kann der Bezirk den Verkehrswert heranziehen, sofern der Kaufpreis den Verkehrswert um mehr als 20 Prozent überschreiten sollte. Hierbei wird der Bezirk ein eigenes Verkehrswertgutachten in Auftrag geben. Der im Auftrag des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg erstellte Verkehrswert erscheint nicht modellkonform, so dass der ermittelte Ertrags- und Vergleichswert nicht nachzuvollziehen sind. Daher scheut das Bezirksamt auch nicht davor zurück, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

Das Bezirksamt wird an der Versteigerung teilnehmen, um das Verkaufsgeschehen zu beobachten.

Ansprechpartnerin
Sara Lühmann
Pressesprecherin
Telefon: (030) 90298-2843

Quelle: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.686144.php